Der gewerbliche Handel mit Cannabissamen in Deutschland ist nach § 4 Absatz 1 KCanG erlaubt, sofern die Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Erlaubter Anbau im Sinne des KCanG ist der private Eigenanbau von nicht mehr als drei Cannabispllanzen durch über 18-Jährige nach § 9 KCanG und der gemeinschaftliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 KCanG. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Erwerb und Besitz von Cannabissamen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen darf. Käufer sind dafür verantwortlich, sich über die gesetzlichen Regelungen in lhrem jeweiligen Wohnsitzland zu informieren und diese einzuhalten. Unser Unternehmen übernimmt keine Haftung für die unsachgemäße oder rechtswidrige Verwendung der angebotenen Produkte.
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